WIR SIND RPOFIS IN DER WEG-VERWALTUNG

Unsere Aufgaben als WEG-Verwalter sind vielschichtig. 

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist in erster Linie die Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist ohne den entsprechenden Vertreter – den Haus- oder Immobilienverwalter – im Allgemeinen nur schwer möglich.  

Bei der WEG-Verwaltung ist der Verwalter nach § 9b Wohnungseigentumsgesetz notwendiges Organ der WEG, der diese nach außen hin vertritt. Die Aufgaben und Befugnisse des WEG-Verwalters sind in § 27 WEG definiert. Danach ist der WEG-Verwalter gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Nach § 27 Abs. 2 WEG können die Wohnungseigentümer die Rechte und Pflichten nach Absatz 1 durch Beschluss einschränken oder erweitern.

KAUFMÄNNISCHE AUFGABEN EINER WEG-VERWALTUNG

Diese Kaufmännischen Aufgaben übernehmen wir für Sie als professionelle WEG-Verwaltung in Fulda, Offenbach, Main-Kinzig-Kreis, Würzburg.

TECHNISCHE AUFGABEN EINER WEG-VERWALTUNG

Diese Technischen Aufgaben übernehmen wir für Sie als professionelle WEG-Verwaltung in Fulda, Offenbach, Main-Kinzig-Kreis, Würzburg.

RECHTLICHE AUFGABEN EINER WEG-VERWALTUNG

Diese Rechtlichen Aufgaben übernehmen wir für Sie als professionelle WEG-Verwaltung in Fulda, Offenbach, Main-Kinzig-Kreis, Würzburg.

ORGANISATORISCHE AUFGABEN EINER WEG-VERWALTUNG

Diese Organisatorischen Aufgaben übernehmen wir für Sie als professionelle WEG-Verwaltung in Fulda, Offenbach, Main-Kinzig-Kreis, Würzburg.

Sie suchen eine kompetente WEG-Verwaltung im Raum Fulda, Offenbach, Main-Kinzig-Kreis und Würzburg?

Wir beraten Sie gerne, welche Aufgaben wir als WEG-Verwaltung abnehmen können.
Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf.